Rückerstattung Mehrwertsteuer (offenes Thema) |
Infos zum Autor Caipiroschka geschrieben am 20.10.2009 um 00:49 Uhr Beitrag 1
| Hallo,
warum sollen wir einen Antrag stellen (siehe letztes Mitteilungsblatt), weil die Stadt uns , ungerechtfertigt, zuviel Gebühren abgeknöpft hat?
Wenn sie Geld von uns haben wollen, wissen sie ja auch wo und wie sie es sich holen können. Dann flattern uns auch die Bescheide ins Haus, aber warum jetzt nicht ?
Aber so wie ich es denke, werden Sie sich schnell einen weg ausdenken, wie das Geld wieder reinkommt ;-))
MFG
Caipiroschka |
Andreas geschrieben am 21.10.2009 um 07:46 Uhr Beitrag 2
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Ganz klar man hofft drauf das nicht alle den Antrag stellen! Die berechtigt wären!
Gruss Andi |
Moon geschrieben am 26.10.2009 um 18:08 Uhr Beitrag 3
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..was genau wurde da abgerechnet?
Die neue Wasserversorgung (Hochbehälter) bzw. wann war das ?
Greetz
Moon |
leser geschrieben am 27.10.2009 um 06:10 Uhr Beitrag 4
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obwohl sonst eher kritisch eingestellt muss ich diesmal der Stadt MH ein Lob aussprechen. Die Vorgehensweise ist bürgerfreundlich - andere Städte/Kommunen geben viel weniger Aufklärung.
Das betrifft Rechnungen ab 1999, bei denen statt der vom Gericht jetzt festgelegten 7 Prozent damals 16 % Steuer berechnet wurden. |
Moon geschrieben am 27.10.2009 um 07:21 Uhr Beitrag 5
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...ja schon....
Rechnungen wofür ?
Fürs Trinkwasser ?
Gruaß
Moon
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Hanni geschrieben am 27.10.2009 um 09:05 Uhr Beitrag 6
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Ja,Moon,für die Wasserversorgung.
1998 oder '99 bekam jeder Hauseigentümer eine Rechnung und mußte,je nach Größe des Grundstücks,seinen Beitrag zur Wasserversorgung leisten.Damals wurden zum Teil 16% Umsatzsteuer berechnet.Das war wohl falsch,oder ist geändert worden(auf 7%).Jeder der mehr bezahlt hat kann nun einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Wenn du ein Mitteilungsblatt hast,da steht alles drin.
Gruß
Hanni
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Moon Mitbuerger@gmx.net geschrieben am 27.10.2009 um 11:21 Uhr Beitrag 7
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....ja klar....
ich heb mir alle Rechnungen 10 Jahre lang auf.....
Schei....
Greetz
Moon
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leser geschrieben am 27.10.2009 um 17:37 Uhr Beitrag 8
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Moon,
vielleicht hat die Stadt ja noch die Rechnungen. Es könnte sein dass eine Behörde verpflichtet ist, diese Rechnungen(Buchhaltungsunterlagen)einen längeren Zeitraum zu archivieren. Ich glaube da heißt das dann Registratur.
Mir wurde allerdings von einigen Leuten gesagt, dass Maxhütte(damals unter SPD-Richter?)die Rechnungen mit 7% Steuer ausstellte. Es war den Gemeinden scheinbar freigestellt, wieviel Steuer sie abrechneten. Das wäre gut für die Stadt und weniger gut für uns Bürger, da wir dann logischerweise kein Geld zurückfordern können.Und Maxhütte könnte risikilos so bürgerfreundlich vorgehen falls tatsächlich damals die Rechnungen nur mit 7 % ausgestellt worden wären!!!
Kontrolliert die Rechnungen(es geht nicht um den Wasserverbrauch oder Abwassergebühren sondern um Rechnungen für die Zuleitungsinstallation oder wie man das nennt). |
Hanni geschrieben am 27.10.2009 um 23:07 Uhr Beitrag 9
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Moon,das ist wirklich Scheibenkleister.Manche Rechnugen sollte man archivieren |
klaus klaus@ostbock.de geschrieben am 30.10.2009 um 21:29 Uhr Beitrag 10
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hallo zusammen,
tja, die frage am anfang war eigentlich warum die stadt nicht selber weiss, wer zuviel bezahlt hat. aber wie jemand wohl schon vermutet hat, gehen die von der vergesslichkeit der bürger aus und sparen dadurch geld. genauso ist es wie bei moon, wenn man die rechnung nicht mehr hat. halt pech gehabt ;-))
also ich hab meine noch und auf dieser sind 7 % ausgewiesen. nehme mal an das es bei moon (wohnt nur ein paar häuser weiter)) auch so war.
also nicht ärgern.
eigentlich doch, wäre doch ein schönes kleines geld nebenbei gewesen.
ach so, für mich natürlich nicht, weil umsatzsteuerpflichtige personen ausgenommen sind von der rückerstattung.
mfg
klaus
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Johannes Ortner -Stadt Maxhütte-Haidhof- ortner@maxhuette-haidhof.de http://www.maxhuette-haidhof.de geschrieben am 03.11.2009 um 13:59 Uhr Beitrag 11
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zusammenfassend möchte ich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Maxhütte-Haidhof noch etwaige Unklarheiten/Mißverständnisse zum Thema Rückerstattung der zuviel entrichteten Mehrwertsteuer ausräumen.
-Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer betrifft ausschließlich die WASSERVERSORGUNG.
-NICHT betroffen hierbei sind nicht die wiederkehrend erhobenen WasserGEBÜHREN für den Wasserverbrauch. (Hier durften die Kommunen den ermäßigten Steuersatz von 7% beibehalten)
-Die Rückerstattung der zuviel entrichteten Mehrwertsteuer erfolgt für die BEITRÄGE, also diejenigen Kosten, die die Stadt sozusagen als "Anschlussgebühr" für bebaute und bebaubare Grundstücke erhebt -oder aber eine Erhebung für eine grundlegende Änderung des Wasserleitungsnetzes wie z. B. den Neubau des Wasserwerks oder auch eines Hochbehälters.
-Der Zeitraum für den zurückerstattet wird, geht bis 1998/1999 zurück. Ab diesem Zeitraum wurde die Stadt vom Finanzamt verpflichtet, statt bisher 7% nunmehr 16% bzw. später dann entsprechend 19% zu erheben. Die Stadt hat keineswegs eine Wahlfreiheit wieviel Steuern sie erhebt, sondern ist hier an die Vorgaben der Finazämter gebunden, da sie der Stadt diesbezüglich eine vorgesetzte Behörde darstellen. Da nun von höchstrichterlicher Seite geurteilt wurde, dass die Forderung des Finanzamtes nach Erhebung durch die Kommunen von 16% bzw 19% bei Wasserbeiträgen unzulässig ist, wird nunmehr wieder der Steuersatz von 7% angewandt -und dies eben auch rückwirkend.
-Die MEHRWERTSTEUER ist FÜR die STADT lediglich ein DURCHLAUFENDER POSTEN, den wir entsprechend ans Finanzamt weitergeben müssen. Dies verhält sich auch umgekehrt so, d.h. da das Finanzamt auch daran gebunden ist, den Fehlbetrag der Stadt durch die Auszahlung an die Bürger zu ersetzen. Die Stadt hab also keinerlei Interesse daran, dass jemand die Rückerstattung des Differenzbetrages nicht erhält.
-Was das ANTRAGSERFORDERNIS betrifft, muss ich leider etwas ins Detail gehen:
Zwar ist das Finazamt wie oben beschrieben verpflichtet, der Stadt Maxhütte-Haidhof, die Differenz der auszuzahlenden Mehrwertsteuer zu ersetzen, nur haben die Finanzämter das -eben als vorgesetzte Behörde- an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Insbesondere müssen wir belegen können, dass keine Auszahlung an eine Person ergeht, die vorsteuerabzugsberechtigt (also Gewerbetreibende, Freiberufler o. ä.) sind, da diese die zuviel entrichtete Mehrwertsteuer DIREKT gegenüber Finanzamt ausgleichen können. Die Finanzämter möchten schlicht der Tatsache vorbeugen, dass jemand sich die Differenz quasi doppelt zurückholt (1x vom Finanzamt und 1x über die Stadt).
Mit dem Antragsbogen erklärt jeder Bürger, dass er nicht der oben genannten Gruppe angehört und damit das Geld von der Stadt auch erhalten kann.
-Eine Auszahlung von Amts wegen war auch ursprünglich angedacht, kann die Stadt auf Grund der o. g. Anforderungen durch das Finanzamt leider nicht vornehmen. Im Gewerberegister der Stadt sind nicht alle Fälle der Vorsteuerabzugsberechtigten enthalten, so dass die Stadt die Rückzahlung unter Einhaltung der Vorgaben gar nicht einhalten KANN.
-Schließlich noch ein letztes Wort zum ANTRAGSINHALT: Da nun schon eine Erklärung von jedem Beitragspflichtigen erforderlich werden musste, erspart die Angabe der Bankverbindung der Stadt einen Abgleich der Aktualität der Konten.
-AKTENZEICHEN/BESCHEIDSDATUM: Die Stadtverwaltung akzeptiert Anträge selbstverständlich auch ohne diese Angaben.
Richtig ist, dass die Stadt die entsprechenden Bescheide in ihrer Registratur vorhält-durch die Angabe das Auffinden des zugehörigen Akts und damit die Bearbeitung wesentlich beschleunigt. Die Stadt Maxhütte-Haidhof macht im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen die Bescheidsdaten oder gar die Vorlage des Ursprungsbescheids nicht zu einem Ausschlussgrund.
Hierauf wird in der kommenden Bürgerversammlung und der nochmaligen "erinnerenden" Aufforderung zur Abgabe des Bescheids in Presse, Mitteilungsblatt und an den Amtstafeln im neuen Jahr ausdrücklich hingewiesen werden. Dafür, dass wir uns bei immerhin knapp 5.000 Fallzahlen eine Angabe dieser Daten ERHOFFEN (aber NICHT FORDERN!), möchte ich an dieser Stelle um Ihr Verständnis werben.
NOTWENDIG ist hierbei zur Auffindbarkeit lediglich die Anschrift des belasteten Grundstücks. In diesem Fall sollte dann aber eine Telefonnummer für etwaige Rückfragen zur Abklärung wirklich angegeben werden.
Zu guter Letzt bleibt mir nur noch die BITTE an Sie zu richten, den ANTRAG bei der Stadt Maxhütte-Haidhof in der Bauverwaltung (1.OG) EINZUREICHEN. Es ist ausdrücklicher Wunsch des gesamten Stadtrats, dass möglichst jeder Beitragspflichtige, der zuviel Mehrwertsteuer bezahlen musste, den Differenzbetrag auch wieder zurückerhält.
Bei noch offengebliebenen Fragen können Sie sich gerne jederzeit an Frau Gersch Tel.: 09471/30 22 -46)(nur vormittags), Frau Fuhrmann (Tel.: -41) oder natürlich auch an mich (Tel.: -40) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Ortner
Stadt Maxhütte-Haidhof
Bauverwaltung
Regensburger Straße 18
93142 Maxhütte-Haidhof
Tel.: 09471/30 22 40
Fax.: 09471/30 22 49
Email: ortner@maxhuette-haidhof.de
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Moon Mitbuerger@gmx.net geschrieben am 04.11.2009 um 10:39 Uhr Beitrag 12
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Respekt!
Das war ausführlich, verständlich und nachvollziehbar!
Herr Ortner, vielen Dank!
Ich glaube jetzt weiß ich und einige Andere besser Bescheid!
Greetz
Moon
P.S.: Ich finds gut dass Sie hier mitlesen....
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leser geschrieben am 06.11.2009 um 17:38 Uhr Beitrag 13
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Herr Ortner,
ich schließe mich dem Dank von Moon an. |
frager geschrieben am 20.03.2010 um 19:02 Uhr Beitrag 14
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Ich habe gehört, dass Erstattungsanträge schon sehr lange bei der Stadt liegen. Scheinbar ohne bearbeitet zu werden. Weiß jemand, ob es irgendwelche Schwierigkeiten gegeben hat oder das nur Einzelfälle sind? |
antworter geschrieben am 20.03.2010 um 21:33 Uhr Beitrag 15
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..also ich hab meine Gebühren gekriegt..
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